Saudi-Arabien folgt einer sehr strengen Form des sunnitischen Islam: dem Wahhabismus (benannt nach einem religiösen Führer aus dem 18. Jahrhundert). Das herrschende Königshaus sieht sich als Hüter der beiden heiligsten Städte des Islam dazu berufen, durch die strenge Durchsetzung des Islam die Reinheit der Religion zu wahren. Religionsfreiheit gibt es nach dieser Haltung natürlich nicht.
Religionsfreiheit existiert nicht in dem wahhabitischen Königreich, in dem es den Bürgern nur gestattet ist, einer einzigen Religion anzugehören: dem Islam. Den Bürgern wird die Freiheit verweigert, ihre Religion frei und persönlich zu wählen oder zu wechseln. Weder ist der Schutz der Religionsfreiheit gesetzlich vorgesehen, noch existiert dieser Schutz in der Praxis. Das Rechtssystem basiert auf dem islamischen Recht, der Scharia. Apostasie, der Übertritt zu einer anderen Religion, ist ein todeswürdiges Verbrechen - falls der "Abtrünnige" nicht widerruft. Jeder Bürger Saudi-Arabiens muss Muslim sein. Auch die vielen Gastarbeiter mit anderer Religion, darunter viele Christen, haben keine Religionsfreiheit.
Vorbestimmte Religion
Die meisten Christen in Saudi-Arabien sind Gastarbeiter mehrheitlich von den Philippinen. Abgesehen davon, dass diese ausländischen Arbeiter ausgebeutet und schlecht bezahlt werden, sind die Christen unter ihnen wegen ihres Glaubens regelmäßig verbaler und körperlicher Ge-walt ausgesetzt. Als Hausangestellte werden Frauen nicht selten Opfer von Vergewaltigung, wenn sie sich nicht zum Islam bekehren.
Christen mit muslimischer Herkunft riskieren Verfolgung vonseiten ihrer Familie oder der Gesellschaft, wenn ihr Religionswechsel bekannt wird. Nach dem saudischen Gesetz sind Kinder männlicher Bürger automatisch Muslime ohne Rücksicht auf das Land oder die religiöse Tradition, in der sie aufgewachsen sind. Die Anwendung dieses Gesetzes diskriminiert Nichtmuslime und nicht eingebürgerte Mütter und verwehrt ihren Kindern die freie Religionswahl. Frauen, die saudische Bürger heiraten, müssen zum Islam übertreten.
Mission streng verboten
Zwar erkennt die Regierung das Recht von Nicht-Muslimen an, Gottesdienste im privaten Rahmen zu halten, doch die allgegenwärtige Religionspolizei "Mutawwa" respektiert dieses Recht oft nicht. Die öffentliche Ausübung nicht-muslimischer Anbetung und jeder Versuch, das Evangelium unter Muslimen zu verkündigen, sowie das Verteilen von christlicher Literatur sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Nicht-Muslimen, die an derartigen Aktivitäten beteiligt sind, drohen Verhaftung, Inhaftierung, Auspeitschung, die Abschiebung und Misshandlung.
In den vergangenen Jahren wurde die Ausübung anderer Religionen toleriert, aber nur, wenn sie vollständig im privaten Bereich stattfand. Da die Definition von "öffentlich" und "privat" nicht eindeutig ist, verhalten sich alle Christen sehr vorsichtig. Dennoch geht die Religionspolizei (Mutawwa) von Zeit zu Zeit gegen religiöse Minderheiten vor, auch gegen Christen. Es kommt zu Hausdurchsuchungen bei ausländischen Christen und die Beschlagnahmung von religiösem Material.
Sowohl Religionspolizisten als auch Religionswächter, die auf eigene Faust handeln, aber vom Staat toleriert werden, haben Einheimische und Ausländer drangsaliert, angegriffen, verprügelt, festgenommen und gefangen gehalten. Staatlich finanzierte Moschee-Prediger gebrauchen in ihren Predigten eine anti-jüdische, anti-christliche und gegen die muslimische Minderheit der Schiiten gerichtete Rhetorik.
Ausweisung von Missionaren
Eine weitere Gefahr für Christen sind Anschläge durch extremistische Muslime und die Unterwanderung der Hausgemeinden durch Spione. Bei der Bestrafung von Evangelisten, etwa wegen Verstößen gegen das Missionsverbot, kann das Strafmaß je nach Nationalität unterschiedlich ausfallen. Angehörige westlicher Verbündeter (z.B. US-Amerikaner) werden meist "diskret" des Landes verwiesen, während Missionare aus ärmeren, asiatischen Ländern (z.B. den Philippinen) inhaftiert, gefoltert werden - oft unter fadenscheinigen Anklagen und ohne ein faires Gerichtsverfahren.
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