Kuba
In der kubanischen Verfassung ist das Recht auf Religionsfreiheit verankert. Doch in der Praxis schränkt die Regierung die damit verbundenen Freiheiten ein. Trotz einiger Verbesserungen überwacht die Regierung weiterhin alle religiösen Aktivitäten. Besonders schikaniert werden staatlich nicht genehmigte Gemeinden wie beispielsweise Hausgemeinden.
Verschiedene religiöse Gruppen darunter die Katholische Kirche durften karitative Aktionen wie Computerkurse oder Sprachunterricht außerhalb ihrer Versammlungsstätten durchführen. Auch erhielten beispielsweise mehrere katholische Kirchen die Erlaubnis, ihre Gebäude zu renovieren. Einige Gruppen berichteten, dass sie religiöse Literatur importieren durften; ausländische Geistliche durften einreisen oder Christen wurde erlaubt, an Konferenzen oder religiösen Veranstaltungen im Ausland teilzunehmen.
Spione in Gemeinden
Dennoch bedarf es für die Renovierung von Kirchen weiterhin einer vorherigen staatlichen Genehmigung. Ebenso für die Ein- und Ausreise von Priestern oder Ordensleuten. Die Kirche ist aufgefordert, jegliche Kritik an Staat und Gesellschaft zu unterlassen. Die Regierung beschränkt weiterhin den Neubau von Kirchen. Besonders für evangelikale Gemeinden ist es schwer, eine Genehmigung hierfür zu bekommen. Kirchenleiter beklagen zudem die gängige Überwachung ihrer Aktivitäten und berichten von der Unterwanderung ihrer Gemeinden durch staatliche Sicherheitsbeamte.
Nicht erlaubt ist Religionsunterricht in öffentlichen Schulen. Für Veranstaltungen oder Aktionen außerhalb von Kirchengebäuden ist das Einverständnis der kommunalen Behörden nötig. Gottesdienste außerhalb von genehmigten Kirchen sind verboten. Bei Verstößen kann es zur Verhaftung der Pastoren kommen.
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