Brunei
In dem asiatischen Sultanat ist der Islam Staatsreligion. Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit, doch Gesetze schränken diese Freiheit in der Praxis ein.
So ist die Weitergabe des Evangeliums an Muslime nicht erlaubt. Nicht-muslimische Gruppen müssen staatlich registriert sein und für das Genehmigungsverfahren die Mitgliedernamen und Einzelheiten zur Struktur - beispielsweise Anzahl von Hausgemeinden - angeben. Der Registrierungsprozess ist sehr schwierig. Die Beteiligung an staatlich nicht erlaubten religiösen Gruppen und beispielsweise christliche Treffen in Privathäusern sind strafbar. Der Zugang zu christlicher Literatur ist begrenzt, da keine nicht-muslimische Literatur eingeführt werden darf. Die Heirat zwischen Nicht-Muslimen und Muslimen ist verboten. Will beispielsweise ein Christ eine Muslima heiraten, muss er zum Islam konvertieren. Die Regierung erteilt keine Erlaubnis für den Bau von Kirchen.
Glaube im Geheimen
Den Kern der christlichen Gemeinde in Brunei bilden Ausländer und Gastarbeiter. Besonders auf dem Land ist der gesellschaftliche Druck hoch, den islamischen Gesetzen und Traditionen zu folgen. Wer von Islam zu einer anderen Religion wechseln möchte, muss dies bei der Regierung beantragen. Doch aufgrund der damit verbundenen Repressalien praktizieren ehemalige Muslime ihren Glauben im Geheimen.
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