Die mehr als 700.000 Bewohner des südasiatischen Landes erleben derzeit, wie sich auf Geheiß von König Jigme Khesar Namgyel (offiziell "Fünfter Drachenkönig") das Land von einer einst absoluten über die gegenwärtige konstitutionelle Monarchie hin zu einer für die Zukunft angestrebten Demokratie wandelt. Im Jahr 2008 fanden die ersten freien Wahlen statt. Premierminister Jigme Thinley zufolge fasst "die demokratische Kultur allmählich kräftig Wurzeln". Andererseits wird die kleine christliche Minderheit im Land offiziell noch immer nicht erkannt.
Buddhismus ist geistliches Erbe
Im Himalaja-Königreich Bhutan ist der Buddhismus Staatsreligion. Daneben wird auch der Hinduismus anerkannt. Religiöse Minderheiten, wozu auch die Christen zählen, stehen unter besonderer Beobachtung. Artikel 7 der neuen Verfassung aus dem Jahr 2008 garantiert zwar allen Bürger von Bhutan Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Jedoch dürfe niemand durch "Nötigung oder Anreize gezwungen werden, einer anderen Konfession anzugehören." Unklar ist, ob schon die Weitergabe des Evangeliums etwa im Gespräch als "Nötigung" gilt. Die Verfassung bestimmt den Buddhismus als "geistliches Erbe Bhutans". Religiöse Institutionen sind verpflichtet, "das geistliche Erbe des Landes zu fördern“ und dabei sicherzustellen, dass "Religion von der Politik in Bhutan getrennt bleibt". Regierung und Bürger sind per Verfassung aufgefordert, für den Buddhismus einzutreten.
Der Religionswechsel beispielsweise hin zum christlichen Glauben wird nicht anerkannt. Das Parlament plant die Einführung eines neuen Abschnitts 463 in das Strafgesetzbuch. Danach macht sich strafbar, wer andere mit Hilfe falscher Versprechungen oder Bestechung zum Religionswechsel zu überzeugen sucht. . Bhutanesische Christen sehen sich unter Generalverdacht und weisen Anschuldigungen der Zwangsbekehrung durch Geldgeschenke oder andere Vergünstigungen zurück.
Obwohl christliche Kirchen noch nicht offiziell anerkannt sind, sucht die Regierung nach Möglichkeiten einer Registrierung. Momentan sehen sich Christen in einer Übergangszeit. Die Kirche in Bhutan ist keine Untergrundkirche mehr. Christen dürfen sich ohne behördliche Einmischung sonntags in Privathäusern versammeln. In dieser Hinsicht hat sich die Lage für Christen beachtlich verbessert. In entlegenen Ortschaften treffen sie allerdings nach wie vor auf Schwierigkeiten.
Gemeindeleben im Alltag
Die wenigen Christen im Land sind es gewohnt, möglichst unauffällig ihren Glauben zu praktizieren. Kirchen dürfen sie nicht bauen, Versammlungen in Privathäusern etwa zu Gebetsstunden und Gottesdiensten sind offiziell verboten. Bibeln und christliche Literatur dürfen nicht weitergeben werden. Wer den Buddhismus verlässt und Jesus nachfolgt, muss mit erheblichen Problemen rechnen. In der Regel wird unterstellt, dass der Konvertit zu dem Glaubenswechsel mit falschen Versprechungen überredet wurde. Doch inmitten dieser Enge wächst die Gemeinde Jesu. In kleinen Gruppen treffen sie sich unauffällig zu Gottesdiensten.
Bürgerrechte verweigert
Einreisevisa für ausländische Geistliche oder kirchliche Mitarbeiter werden verweigert. Christen werden diverse Bürgerrechte verweigert. Für alle Bürger gelten offiziell die buddhistischen Prinzipien, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. In staatlichen Schulen sind die Schüler verpflichtet, täglich ein buddhistisches Gebet zu sprechen. Christen haben kein Recht auf eine christliche Erziehung oder Ausbildung für ihre Kinder. Sie dürfen auch keine Ämter besetzen oder ein Geschäft gründen. Im Land ist nur buddhistische Literatur erlaubt. Auch die Gesellschaft übt starken Druck aus, den buddhistischen Normen zu folgen.
Übergriffe religiöser Eiferer
Drangsalierung und Repressionen durch buddhistische Eiferer, besonders in buddhistischen Hochburgen, bereiten den Christen die meisten Probleme. Sie werden nicht nur von Behörden unter Druck gesetzt, sondern auch von buddhistischen Geistlichen und erleben gewalttätige Übergriffe. Dies wird besonders aus abgelegenen ländlichen Gebieten berichtet. Ein weiteres großes Problem ist, wie Christen beerdigt werden können. Nach buddhistischer Tradition werden Tote kremiert und die Asche in einem Fluss verstreut. Christen waren daher bisher gezwungen, entweder heimliche Beerdigungen durchzuführen oder nach Indien auszuweichen. Der Premierminister hatte in einer Presseaussendung mitgeteilt, dass Beerdigungen auch nach nicht-buddhistischem Ritus durchgeführt werden dürfen. Das war eine große Ermutigung für viele Christen.
Ob die christliche Minderheit künftig eine Zunahme an Religionsfreiheit erleben wird, hängt weitgehend davon ab, wie die geplanten Regelungen im Strafrecht (Antibekehrungsgesetz) ausgelegt werden. Zudem muss der Prozess um die Anerkennung und Registrierung von Gemeinden sowie die Etablierung von religiösen Rechten und Pflichten festgelegt werden. Man kann den Umgang mit der christlichen Minderheit als Testfall im Hinblick auf die demokratische Entwicklung des Landes generell ansehen.
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