Die Verfassung Algeriens erklärt den Islam zur Staatsreligion und verbietet religiösen Organisationen jede Aktivität, die den Lehren und Moralvorstellungen des Islam entgegensteht. Ein im September 2006 in Kraft getretenes Anti-Missionsgesetz - Vorschrift 06-03 - beschränkt die Ausübung nicht-islamischer Religionen, indem etwa öffentliche religiöse Versammlungen wie Gottesdienste verboten werden.
Seit der Unabhängigkeit von Frankreich 1962 ist Algerien von politischer Instabilität und sozialen Problemen gezeichnet. Mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit ist das Land eine Brutstätte für Extremisten. Im Ausland geschulte Islamisten rekrutieren Jugendliche für den Kampf zur Errichtung eines islamischen Gottesstaates.
Die sehr junge algerische Kirche ist mit vielen Arten von Diskriminierung durch den Staat und Familienmitglieder konfrontiert. Vom "arabischen Frühling" in anderen nordafrikanischen Ländern ermutigt, verstärken islamistische Gruppen, insbesondere die Salafisten, ihren Druck auf eine Regierung, die bereits mit islamischen Parteien zusammenarbeitet. Die Islamic Salvation Front (FIS) bleibt zwar weiter verboten. Islamisten treten aber immer sichtbarer auf und überwachen die Aktivitäten von Christen.
Anti-Missions-Gesetz
Das im September 2006 in Kraft getretene Anti-Missionsgesetz (Vorschrift 06-03) beschränkt die Ausübung nicht-islamischer Religionen, indem etwa öffentliche religiöse Versammlungen wie Gottesdienste verboten werden. Organisierte christliche Gruppen müssen sich bei der Regierung registrieren lassen. Mit dieser Vorschrift erhalten die Behörden das Recht, jedes Treffen von Christen außerhalb von registrierten Kirchen zu verhindern und Teilnehmer zu bestrafen. Die Einfuhr von christlicher Literatur wird kontrolliert. Das Gesetz verbietet jede Handlung, die "ermutigt, zwingt oder Mittel zur Verführung gebraucht, um einen Muslim zu einer anderen Religion zu bekehren sowie die Nutzung von Einrichtungen für Lehrtätigkeiten, Erziehung, Gesundheit, die Nutzung sozialer oder kultureller Einrichtungen, Ausbildungsstätten, anderer Institutionen oder finanzieller Mittel zu diesem Zweck."
Die Regierung erkennt die Protestantische Kirche von Algerien und die Katholische sowie die Orthodoxe Kirche an. Heute gibt es 32 Gemeinden der Protestantischen Kirche von Algerien und etwa 20 unabhängige evangelische Gemeinden.
Weitergabe nicht-islamischer Lehren verboten
Es ist strikt untersagt, einen Muslim zu evangelisieren, d.h. ihm die christliche Botschaft weiterzusagen. Christen können bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Versammlungen in Kirchengebäuden bzw. in dafür genutzten Räumen zum Zwecke der Evangelisation sind nicht erlaubt. Verstöße werden mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Ausländer, die sich nicht an die Verordnung halten, erwartet neben einer Gefängnisstrafe von mindestens zehn Jahren zudem die Ausweisung aus dem Land.
Isolation der algerischen Christen
Ausländer, besonders Christen, erhalten immer seltener ein Visum. Darin sieht Open Doors den Versuch, die algerischen Christen zu isolieren. Zum anderen wird mit dem Gesetz versucht, christliches Leben in Algerien praktisch zu ersticken. Diesem Gesetz nach müssten sämtliche (nicht registrierten) Hausgemeinden und Hauskirchen geschlossen werden. Viele Christen in Algerien versammeln sich in Scheunen, Garagen oder in Ställen. Das ist nicht mehr erlaubt, alle Christen dürfen sich nur noch in offiziellen Gebäuden versammeln.
Kontrolle der Medien
Einheimische Gemeindeleiter äußern sich besorgt darüber, dass die Regierung die Einfuhr von christlicher Literatur kontrolliert. Es dauert fünf bis sechs Monate, bis eine Genehmigung vorliegt und weitere Verzögerungen kommen hinzu, wenn diese Bücher die Zollbehörde erreichen. Regelmäßig hat die Regierung Einfuhrbeschränkungen für nicht-islamische Texte und Übersetzungen verhängt. Privatpersonen dürfen zwar eigene Bücher, beispielsweise ihre Bibel, in das Land einführen. Die Regierung verbietet jedoch die Verbreitung jeglicher christlicher Literatur.
Ein weiteres Beispiel für den Verfolgungsdruck sind die Anordnungen zu Kirchenschließungen durch den Gouverneur der Provinz Bejaïa im Mai 2011. Seiner Aussage zufolge waren alle Kirchen in der Provinz illegal, weil sie nicht registriert waren. Seit Inkrafttreten der Vorschrift 06-03 im Februar 2008 hat die Regierung jedoch keiner neuen Kirchengemeinde die Registrierung genehmigt. Daher versammeln sich Christen weiterhin in inoffiziellen "Hauskirchen", bei denen es sich oft um Privatwohnungen oder Büros von Gemeindemitgliedern handelt. Einige dieser Gruppen kommen offen zusammen, während andere heimlich in Privathäusern Gottesdienst halten.
Anerkennung bringt kaum Verbesserung
Die dem Anschein nach positive Nachricht, dass Mitte Juli 2011 die Algerisch-Protestantische Kirche (EPA) nach vielen Jahren endlich die Registrierung erlangte, stellte sich als Enttäuschung heraus. Zwar sind die genauen Gründe für den Beschluss der Zentralregierung nicht bekannt, die EPA als Dachorganisation protestantischer Gemeinden anzuerkennen; doch es wird vermutet, dass die Regierung bei der internationalen Gemeinschaft einen guten Eindruck machen wollte. Faktisch bringt die Anerkennung kaum mehr Freiheiten. Denn auch weiterhin muss sich jede einheimische Gemeinden einzeln um die Anerkennung bemühen und dafür die Registrierung erlangen. Die Registrierung der EPA hat in der Praxis sogar zu mehr Kontrolle geführt. Auf lokaler Ebene intensivierte sich die Unterdrückung, und keine der EPA angehörenden Ortsgemeinden ist bisher registriert worden. Es wurde über die Schließung örtlicher Kirchen und die Inhaftierung von Christen berichtet. Für das kommende Jahr wird keine Verbesserungen der Lage algerischer Christen erwartet.
Glaubenswechsel nicht gefahrlos möglich
Zwar beobachten algerische Sicherheitsdienste christliche Aktivitäten, doch eine akute Verfolgung befürchten die Gläubigen eher vonseiten der Islamisten, die in den vergangenen Jahren Christen mehrmals bedrohten haben. Und auch aus Teilen der Gesellschaft ist der Druck hoch. Viele Muslime sind in der Vergangenheit vom Islam zum Christentum übergetreten, vor allem in der Region der Kabylei, wo die meisten der dort lebenden Kabylen zur Volksgruppe der Berber gehören. Der überwiegende Teil der Kabylen sind sunnitische Muslime.
Das islamische Recht verbietet eine Konversion vom Islam zu einer anderen Religion. Ungeachtet dessen ist ein Religionswechsel nach dem Zivilrecht jedoch nicht verboten. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund von möglichen rechtlichen sowie sozialen Schwierigkeiten praktizieren Christen muslimischer Herkunft ihren Glauben im Geheimen.
Überwachung und Kontrolle
Die Risiken für Christen variieren je nach Aktivität. Wenn sie an einer theologischen Ausbildung teilnehmen, Entwicklungsprojekte unterstützen oder selbst von diesen Projekten unterstützt werden, ist das Risiko für sie geringer. Der Druck oder die Verbreitung von christlicher Literatur ist am gefährlichsten. Überführte Christen werden von Polizisten verhört, eingeschüchtert und überwacht. Zudem drohen ihnen hohe Bußgelder und Gefängnisstrafen.
Gemeindewachstum trotz Einschränkungen
Die Kirche in Algerien wächst. Zurzeit findet dieses Wachstum vor allem unter den Kabylen (Berber) statt, erreicht aber auch die Volksgruppe der Araber. Zeitungen berichten über den wachsenden Bevölkerungsanteil der Christen, ganz besonders in der Kabylei, einem der ärmsten Gebiete Nordalgeriens. Ein Großteil der Christen in Algerien lebt dort.
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