1. Was ist die "Resolution gegen Diffamierung von Religionen"?
Die Resolution wird seit 1999 in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Titeln regelmäßig in die UN eingebracht. Seitdem ist immer wieder über sie abgestimmt worden. Es wird erwartet, dass in der Generalversammlung der UN im Dezember 2010 erneut abgestimmt wird. Die ursprüngliche Version der von der OIC eingebrachten Resolution hatte zum Ziel, die "Diffamierung des Islam" zu verbieten, später jedoch wurde dieses Ziel in den Schutz vor "Diffamierung der Religionen" geändert, um breitere Unterstützung zu finden. Bis 2010 war der Islam die einzige Religion, die in der Resolution Erwähnung fand. Sowohl der Genfer Menschenrechtsrat als auch die UN Generalversammlung haben sie bereits verabschiedet. Im März 2010 wurde eine neue Version beim Menschenrechtsrat eingebracht (zum Text der Resolution in Englisch hier). Erneut bezieht sie sich vor allem auf "Islamophobie", erwähnt aber auch den Antisemitismus und die "Christianophobie" und wurde von einer knappen Mehrheit verabschiedet. Dennoch bleibt der Schutz des Islam klar das Ziel dieser Resolution.
Für Christen wären die Folgen einer solchen Resolution dramatisch: Jedes Bibel lesen in der Öffentlichkeit, jedes Singen christlicher Lieder, aber auch jedes Gespräch mit den Nachbarn, welches auch Fragen des Glaubens streift, könnten als Beleidigung einer anderen Religion verboten werden. Christen wären völlig auf das innere Haben ihres Glaubens beschränkt, dürften ihn aber nicht mehr äußern. Selbst das Feiern von Gottesdiensten oder das Sichversammeln in Kirchengebäuden könnte bei strenger Auslegung untersagt werden.
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2. Was ist an dieser Resolution falsch und gefährlich?
Die Resolution gegen Diffamierung von Religionen versucht, Worte und Handlungen zu kriminalisieren, die sich gegen eine bestimmte Religion, besonders gegen den Islam richten. Auch wenn die Verfechter der Resolution vorgeben, das Konzept der "Diffamierung von Religionen" schütze die Religionsausübung und fördere Toleranz, werden in der Realität Intoleranz und die Verletzung der Menschenrechte auf Religions- und Meinungsfreiheit gefördert. Dies betrifft gerade die religiösen Minderheiten in vielen Staaten. Menschenrechte stehen per Definition dem einzelnen Menschen zu, doch diese Resolution hat zum Ziel, Menschenrechte einer Religion zuzugestehen. Das verstößt nicht nur gegen das bisherige Menschenrechtsverständnis, sondern gibt einer religiösen Mehrheit die Möglichkeit, eine Minderheit legal zu unterdrücken.
Die Resolution gegen Diffamierung von Religionen stellt eine internationale Legitimation für nationale Gesetze bereit, die Blasphemie oder eine andere Kritik an Religionen verbieten. In einigen Staaten werden Blasphemiegesetze aktuell von staatlichen Institutionen wie auch von Privatpersonen für ihre Zwecke missbraucht. Sie liefern die rechtliche Grundlage für Aktionen, die "zivilen Ungehorsam" unterbinden und die Kritik an politischen Strukturen verhindern sollen, dabei jedoch das Recht auf Bekenntnisfreiheit für religiöse Minderheiten und Einzelpersonen einschränken. Oft dienen entsprechende Anschuldigungen bei privaten Konflikten auch als Vorwand, Angehörige religiöser Minderheiten (häufig Christen) zu unterdrücken. Aufgrund dieser Gesetze wurden Strafrechtsverfahren gegen Einzelpersonen eingeleitet, weil sie der Diffamierung, Herabwürdigung, Beleidigung oder Verunglimpfung des Islam beschuldigt wurden. Diese Verfahren gehen häufig mit massiven Menschenrechtsverletzungen einher.
3. Was tut Open Doors dagegen?
Zum einen führt Open Doors eine weltweite Unterschriftenkampagne gegen die erneute Verabschiedung der Resolution durch. Daneben unternimmt Open Doors verschiedene Anstrengungen, die Gefahren dieser Resolution den Vereinten Nationen zu verdeutlichen. Viele Open Doors Länderbüros (unter anderem in Deutschland) wirken bei ihren Regierungen und anderen darauf hin, auf das Abstimmungsverhalten bei den UN Einfluss zu nehmen. Schließlich wird das Thema auch einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt und erklärt.
4. Warum die Dringlichkeit?
Resolutionen gegen "Diffamierung von Religionen" werden seit 1999 in den UN-Menschenrechtsrat eingebracht und verabschiedet. In den vergangenen Jahren hat es eine spürbare Abnahme in der Zustimmung zur Resolution gegeben, und in diesem Jahr könnte die Ablehnung erstmals größer sein als die Zustimmung. Unser gemeinsames Handeln kann den entscheidenden Unterschied machen. Ständige Lobbyarbeit, Aktionen an der Basis und die Aufmerksamkeit der Medien sind erforderlich, um aus der bisherigen knappen Zustimmung eine Ablehnung zu machen. Bis diese Resolution abgelehnt wurde, bietet sie der nationalen Gesetzgebung von Staaten wie etwa Pakistan eine Legitimation für dessen Blasphemiegesetze. Durch diese Gesetze werden Einschränkungen der Religionsfreiheit, vor allem für Christen, angeordnet.
5. Ergebnis der letzten Abstimmung
Der "Resolutionsentwurf zur Bekämpfung der Diffamierung von Religionen" (Dokument A/64/439/Add.2, Teil II) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einem Abstimmungsergebnis von 80 Ja- gegen 61 Nein-Stimmen, mit 42 Enthaltungen wie folgt angenommen:
Ja zur Resolution: Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Angola, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Bhutan, Bolivien, Brunei, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Laos, Demokratische Volksrepublik Korea, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Eritrea, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kasachstan, Kirgisistan, Komoren, Kongo, Kuba, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nikaragua, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Philippinen, Qatar, Russische Föderation, Saint Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südafrika, Surinam, Swaziland, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Volksrepublik China.
Nein zur Resolution: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marshall Inseln, Mexiko, Mikronesien(Vereinigte Staaten von), Monaco, Montenegro, Nauru, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Papua Neu Guinea, Polen, Portugal, Republik Korea, Republik Moldawien, Rumänien, Saint Lucia, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Timor-Leste, Tonga, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Uruguay, Vanuatu, Zypern.
Enthaltung: Äquatorialguinea, Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Bahamas, Belize, Benin, Bosnien und Herzegovina, Botswana, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Costa Rica, Ecuador, Fidschi, Ghana, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kapverden, Kenia, Kolumbien, Lesotho, Liberia, Malawi, Mauritius, Mongolei, Nepal, Paraguay, Peru, Ruanda, Saint Kitts und Nevis, Sambia, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Vereinigte Republik Tansania.
Abwesend: Gambia, Kiribati, Madagaskar, Sao Tome und Principe, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Solomonen, Zentralafrikanische Republik.
6. Welche Staaten sind Mitglied der Organisation der islamischen Konferenz (OIC)?
Ägypten, Afghanistan, Albanien, Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Benin, Brunei, Burkina Faso, Cote d'Ivoire, Dschibuti, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Libyen, Kamerun, Komoren, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästina, Qatar, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate.
7. Welche Wirkung hat die Resolution?
Eine Resolution (übersetzt: Entschluss) ist zunächst einmal rechtlich nicht verbindlich, sondern drückt eine Willenserklärung der zustimmenden Staaten aus. Sofern allerdings über etliche Jahre hinweg immer wieder wortgleiche oder zumindest dem Sinn nach vergleichbare Resolutionen verabschiedet werden, können diese in Gewohnheitsrecht erwachsen und damit ebenfalls verbindlich werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Widerstand gegen die Resolution schwächer wird oder nicht vorhanden ist. Bei der nächsten Abstimmung im Dezember 2010 besteht aber zum ersten Mal seit langem die realistische Möglichkeit, dass die Zahl zustimmender Staaten kleiner sein wird als die Zahl der ablehnenden oder neutralen. Einen Versuch, ein verbindliches Abkommen mit dem Ziel des Schutzes von Religionen vor Diffamierung zu vereinbaren, hat die OIC wegen des zu erwartenden Widerstandes vorerst zurückgestellt.